Aufgrund der nach wie vor anhaltenden aktuellen Pandemiesituation COVID 19 anbei eine kurze Zusammenfassung, gemäß den Beschlüssen des TTBW welche die Bestimmungen des Landes Baden-Württemberg mit einschließen.
Hierbei gelten Allgemeine Regelungen Nachweispflicht von Hygienekonzepten:
Die Regelungen der jeweiligen Kommunen für die Öffnung bzw. die Nutzung von Sporthallen haben immer Vorrang vor den Regelungen des Spielbetriebs, die von DTTB oder TTBW herausgegeben worden sind. Die Vereine müssen jeweils für sich prüfen, inwieweit bei den zuständigen lokalen Behörden (Kommunen) eigene Konzepte zur Austragung der Heimspiele einzureichen sind. Hier einige wichtige Punkte:
- Sämtliche Spieler/Spielerinnen nehmen eigenverantwortlich an den Wettbewerben teil
- Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten.
- In geschlossenen Räumen gilt generell Maskenpflicht, wobei Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine FFP2-Maske (oder eine vergleichbare Maske) tragen sollen.
- Zuschauer sind unter Beachtung der behördlichen Vorgaben und der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften (Mund-Nasen-Schutz) zulässig.
etc.
Für den weiteren Verlauf des Spielbetriebs, bzgl. Ermittlung aussagekräftiger Endergebnisse aller Spielklassen, wurde folgender Beschluss getroffen:
- Alle nicht durchgeführten Mannschaftskämpfe der Vorrunde werden ab Beginn März 2022
nachgeholt bzw. durchgeführt.
- Alle Spielsysteme werden mit Doppelwettbewerbe ausgetragen
- Aufgrund der Tatsache, dass eine Halbserie vollständig durchführt worden ist, finden somit auch Relegationsspiele statt, welche über Auf- und Abstieg der jeweiligen Teams entscheiden.
Das erste Spiel im neuen Jahr aller Hermaringer Teams bestreitet unsere Vierte, bei ihrem Auswärtsspiel beim TSV Hüttlingen V. (Beginn 12.03.2022 um 19:00 Uhr).
gez. Jörg Mailänder
Pressewart SC-Hermaringen Abt. Tischtennis